Rechtliche Fragen und Antworten zu polnischen Pflegekräften
Dürfen polnische Pflegekräfte auch medizinische Behandlungen durchführen?
Leistungen der medizinischen Behandlungspflege dürfen laut Rechtsprechung nach SGB V (Sozialgesetzbuch) von ausländischen Kräften nicht ausgeführt werden.
Diese Leistungen dürfen nur von zugelassenen deutschen ambulanten Pflegediensten erbracht werden - dazu gehören u.a.:
- Injektionen verabreichen und Infusionsgabe
- Wundversorgung & Verbandswechsel
- Blutzuckermessung mit Insulingabe
- sowie Katheterwechsel und anderes mehr, was in die Fachleistungen der medizinischen Behandlungspflege fällt.
Ist die Legalität der Entsendung von Pflegekräften aus Polen garantiert?
Seit dem Beitritt von Polen und anderer osteuropäischer Länder zur EU, sowie dem Inkrafttreten des Freizügigkeitsgesetzes, dürfen die entsendeten polnischen Pflegekräfte rechtlich gesehen bis zu 24 Monate in Deutschland arbeiten. Voraussetzung ist allerdings, dass die entsendeten Kräfte sozial-versicherungspflichtig bei dem Entsendeunternehmen angestellt sind. Das ist bei unseren Kooperationspartnern immer der Fall.
Zum Nachweis beantragen wir für Sie gerne das Nachweisformular A1, was allerdings ein bisschen Zeit in Anspruch nimmt, da es ausschließlich von der jeweils regionalen polnischen Behörde ausgestellt werden kann. Und hier arbeiten die polnischen Ämter mit ganz unterschiedlich langen oder kurzen Laufzeiten.
Wie lange können die Pflegekräfte bei Ihnen bleiben?
Im Normalfall bleibt die Pflegekraft 2 bis 3 Monate bei einer pflegebedürftigen Person. Danach wechselt sie sich mit einer anderen Pflegekraft ab, die dann meistens für 1 Monat als Vertretung arbeitet. Anschließend kommt die erste Kraft, sozusagen als Stammkraft, wieder zurück.
Diese Abstimmung kann aber durchaus auch noch flexibel gestaltet werden; d.h. es ist auch schon vorgekommen, dass eine Kraft 6-8 Monate bei einer zu betreuenden Person geblieben ist. Ehrlich gesagt sind das aber eher die Ausnahmen.
Sind die Pflegekräfte krankenversichert?
Ja. Alle entsendeten Pflegekräfte stehen in einem sozialversicherungs-pflichtigen Arbeitsverhältnis und sind krankenversichert. Darüber hinaus haben alle Pflegekräfte eine Unfallversicherung die mögliche Unfälle abdeckt.
Wie sind die Arbeitszeiten der Betreuungskräfte geregelt?
Natürlich kann kein Mensch 24 Stunden am Tag arbeiten. Nach gesetzlichen Richtlinien gilt auch für Betreuungskräfte aus Osteuropa eine Arbeitszeit von 40 Stunden in der Woche, das bedeutet bei einem 7 Tage Einsatz (einschl. Sa. und So.) rund 5,7 Stunden reine Arbeitszeit pro Tag.
Zudem stehen den Kräften pro Tag 2 bis 3 Stunden Freizeit zur Verfügung, sowie 2 x ½ Tag (oder alternativ 1 ganzer Tag) pro Monat, in der die Kräfte keine Anwesenheitspflicht haben. Hier sollten die Angehörigen Sorge dafür tragen, dass, wenn notwendig, in diesen Zeiten ein Ersatz zur Betreuung organisiert wird.
Gerne besprechen wir dies auch individuell mit Ihnen.