Fragen und Antworten zum Ablauf der Pflegekraftvermittlung aus Polen
Wie ist der Ablauf der Vermittlung?
1. Schritt: Bestandsaufnahme und Erfassung individueller Wünsche
Wir ermitteln gemeinsam Ihren exakten Pflegebedarf. Nur auf dieser Grundlage können passende Betreuungskräfte gesucht und gefunden werden. Je genauer wir Ihre individuelle Pflegesituation kennen, desto besser können wir die zukünftige Betreuung und Pflege für Sie abstimmen.
Wenn Sie mit allem einverstanden sind, erteilen Sie uns einen Vermittlungsauftrag. Danach schließen Sie mit einem unserer Kooperationspartner in Osteuropa einen Dienstleistungsvertrag ab. Dieser führt dann zur Entsendung der Betreuungskraft. Alle Formalitäten erledigen wir für Sie!
Wichtig: Wir als Agentur verlangen keine Vermittlungsgebühren von Ihnen!
2. Schritt: Sorgfältige Auswahl der geeigneten Betreuungskraft
Anschließend erhalten Sie ein oder zwei gut ausgewählte und aussagekräftige Personalprofile. Sind Sie mit einem Vorschlag einverstanden, kümmern wir uns um alles Weitere. Danach dauert es noch etwa fünf Tage bis zum Eintreffen der ausgewählten Kraft. Alle Reisen von Osteuropa nach Deutschland organisieren unsere Partnerunternehmen.
Hier finden Sie weitere Informationen zur Selektion von Pflegekräften.
3. Schritt: Ankunft der Betreuungskraft bei Ihnen zu Hause
Informationen dazu finden Sie unter dem Punkt: Wie sind die An- und Abfahrten der Betreuerinnen geregelt?
Wie lange dauert es, bis eine Betreuungskraft im Haus ist?
Hier gibt es zwei Zeitschienen:
- Von Ihrem ersten Kontakt mit anschließender Bedarfserhebung und Vertragsunterzeichnung ca. 7-12 Tage.
- Nach Vertragsunterschrift von Ihnen, und Auswahl Ihrer Kraft, dauert es noch ca. 5 Tage, bis Ihre Betreuungskraft bei Ihnen vor Ort ist. In Ausnahmefällen, je nach Dringlichkeit, geht es auch mal schneller.
Wie sind die An- und Abfahrten der Betreuerinnen geregelt?
Unsere Betreuungskräfte kommen in der Regel mit einer großen Busgesellschaft aus Polen zum nächstgelegenen Busbahnhof des Einsatzortes an. Die Abholungen vom Busbahnhof müssen dann Sie als Kunde organisieren – entweder selbst, durch Bekannte oder Verwandte, oder per Taxi.
Zunehmend üblich ist die Anreise mit Busunternehmen, die die Kräfte mit Kleinbussen direkt bis zur Adresse der Kunden bringt. Wir klären das dann im Zuge Ihrer Auftragserteilung.
Was passiert, wenn die zu betreuende Person ins Krankenhaus muss?
In diesem Fall kommt es darauf an, wie lange dieser Aufenthalt im Krankenhaus dauern wird.
Sind es nur wenige Tage, lohnt sich die Rückreise der Pflegekraft nicht. Dann bleibt die Betreuerin vor Ort, besucht evtl. die Patienten in der Klinik und kümmert sich weiter um ihn. Sollte der Aufenthalt länger dauern, besteht die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer unbezahlten Pause oder den Vertrag normal zu kündigen.
Wir stimmen dies dann mit Ihnen gemeinsam ab.
Wie lange sind Vertragsdauer und Kündigungsfristen?
Als Basisvertragslaufzeit sollten 2 Monate in Anspruch genommen werden. Mit kürzeren Laufzeiten befinden sich weder die Entsendefirma, noch wir als Vermittlungsagentur, in einem Kosten-Deckungsbereich.
Gleichwohl gilt eine generelle Kündigungsfrist von 14 Tagen für beide Vertragsparteien, also für Sie als Auftragsgeber, sowie für die Entsendefirma in Osteuropa.
Im Todesfall gilt eine verkürzte Kündigungszeit von 7 Tagen.